Also, weil da immer wieder Fragen kommen:
Jugendliche, die mindestens 10 Jahre alt sind aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden. Unter Vorlage des Jugendfischereischeines muss für das vom Angler ausgewählte Fischereigewässer zusätzlich ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden. Beispiel: Der Erlaubnisschein für den Rhein ist als Jahres- oder 3-Tages-Schein in verschiedenen Angel- und Zoogeschäften erhältlich. Nähere Informationen erteilt die Untere Fischereibehörde des Wohnbezirks.
Jugendfischereisschein
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Jugendfischereisschein
„Fische fängt man mit Angeln, Leute mit Worten.“
Re: Jugendfischereisschein
Ja, aber wer schon 14 Jahre alt ist, der kann doch auch gleich die Fischerprüfung machen, oder?
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Re: Jugendfischereisschein
Ja, das stimmt!
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeins sein, der von der zuständigen Gemeinde ausgestellt wird. Ein Fischereischein darf allen Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in NRW erfolgreich abgelegt haben. Nähere Informationen zu den Prüfungsvoraussetzungen werden bei den unteren Fischereibehörden der Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt.
Also, wer schon 14 ist, der kann sich auch zur Prüfung anmelden und einen eigenen Fischereischein machen.
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeins sein, der von der zuständigen Gemeinde ausgestellt wird. Ein Fischereischein darf allen Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in NRW erfolgreich abgelegt haben. Nähere Informationen zu den Prüfungsvoraussetzungen werden bei den unteren Fischereibehörden der Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt.
Also, wer schon 14 ist, der kann sich auch zur Prüfung anmelden und einen eigenen Fischereischein machen.
„Fische fängt man mit Angeln, Leute mit Worten.“
Re: Jugendfischereisschein
Habe jetzt gelesen, in Rheinland-Pfalz dürfen sogar schon Jugendliche zwischen 7-16 Jahren einen Jugendfischereischein beantragen, der nur bei der Anwesenheit eines Fischereischeininhabers gültig ist. Stimmt das?